Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend die „SFDR-Verordnung“) verpflichtet die Bank als Einrichtung, die Portfoliomanagement- und Beratungsdienstleistungen erbringt, auf ihrer Website Informationen über die von ihr verfolgte Politik hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungsprozesse offenzulegen.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist definiert als ein umweltbezogenes, soziales oder die Unternehmensführung betreffendes Ereignis oder eine Bedingung, die, wenn sie eintritt, eine erhebliche tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkung auf den Wert der Anlage haben könnte.
Zu den Nachhaltigkeitsfaktoren (oder „ESG“) gehören Umwelt-, Sozial- und Personalfragen, die Achtung der Menschenrechte und Fragen der aktiven und passiven Korruptionsbekämpfung.
In Erwartung der Veröffentlichung des endgültigen Wortlauts der regulatorischen Durchführungsbestimmungen und der Klarstellungen zur korrekten Anwendung der SFDR-Verordnung durch die Gemeinschaftsbehörden und den nationalen Gesetzgeber hat die Südtirol Bank AG beschlossen, die negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen oder -beratungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorerst nicht zu berücksichtigen, unbeschadet ihrer Verpflichtung, solche Auswirkungen ernsthaft in Betracht zu ziehen, sobald sich die Gelegenheit ergibt und die Anwendungsmethoden der oben genannten Gemeinschaftsvorschriften endgültig geklärt sind.
Die Bank setzt sich auf jeden Fall dafür ein, dass ESG-Aspekte nicht als Triebfeder für den Vertrieb von Anlageprodukten und/oder -dienstleistungen genutzt werden. Sie beabsichtigt auch nicht, eine Vergütungspolitik zu verfolgen, die vor dem Hintergrund von Informationsasymmetrien und möglichem Wettbewerbsdruck den Interessen ihrer Kunden schaden könnte (sogenanntes Green Washing).