Das Inkrafttreten der Gesetzgebung zur “Voluntary Disclosure” ist für die Südtirol Bank Startschuß einer Zusammenarbeit mit Freiberuflern und Steuerberatern, welche Steuerpflichtige bei der Durchführung der entsprechenden Prozeduren begleiten. Unter dem Ausdruck “Voluntary Disclosure” (Selbstanzeige) versteht man die Gesamtheit der vom italienischen Parlament beschlossenen Bestimmungen betreffend der Feststellung und Rückführung von Auslandsvermögen, sowie der vestärkten Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Die neue Prozedur ermöglicht die steuerliche Regelung von Verstössen betreffend der Angabe der im Ausland gehaltenen Vermögen und der entsprechenden Einkünfte. Außerdem ermöglich die neue Prozedur auch die sogenannte “interne Voluntary Disclosure” mit welcher alle Steuerpflichtigen, auch Unternehmen, Verstöße der Meldepflicht von Einkünften und Vermögen, sei es im Ausland oder Inland, regeln können. Dies betrifft die Einkommensteuer, die Ersatzsteuer, IRAP und MWST., sowie Verstöße betreffend der Erklärung der Steuersubstitute. Für weitere Informationen können Sie uns unter der Email-Adresse info@suedtirolbank.eu kontaktieren.